Einführung elektronisches Rezept (eRezept)

11.12.2023

Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,

 

ab 2024 sind alle Arztpraxen gezwungen, das elektronische Rezept (eRezept) einzuführen. Bis auf wenige Ausnahmen werden ab sofort alle „rosa“ Rezepte mit verschreibungspflichtigen Medikamenten auf das eRezept umgestellt. Daraus ergeben sich einige Veränderungen im Praxisablauf und bei Ihren Praxisbesuchen. Rezepte für heil- und Hilfsmittel oder Privatrezepte sind davon zunächst nicht betroffen.

 

  • Das eRezept kann erst nach dem Einlesen der Chipkarte erstellt werden. Eine Vorbereitung der Rezepte ohne eingelesene Chipkarte ist nicht mehr möglich!

  • Die Chipkarte wird, wie bisher, ein Mal im Quartal in der Praxis eingelesen.

  • Die eRezepte werden nicht ausgedruckt. Die Daten zum Rezept werden zentral (in einer Cloud) gespeichert.

  • In der Apotheke benötigen Sie nur Ihre Chipkarte, um Ihre Medikamente abzuholen. 

  • Die Möglichkeiten der Rezeptbestellung (Telefon, E-Mail, Fax, Briefkasten) bleiben unverändert bestehen.

 

Bei Rückfragen sprechen Sie uns an! Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ihr Praxisteam

 

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